Rechtsanwältin Dr. Monika Hermel-Liedtke
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Jahrgang 1971
1990 – 1991
Studium der Kunstgeschichte an der Universität Mainz
1991 – Ende 1997
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Frankfurt/M.
1998 – 2000
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Frankfurt/M.
2002
Promotion im Bereich Arbeitsrecht, Titel: Karl Flesch (1853-1915) – Sozialpolitiker und Jurist (Thema: Freiheit und Gleichheit im Arbeitsrecht)
2001 – 2003
Referendariat im OLG-Bezirk Frankfurt/M. mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
2003
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Juni 2003
2003 – 2005
Tätigkeit im Büro der Rechtsanwälte Kern – Preis – Zindel in Wiesbaden
2005 – 2006
Elternzeit
2006 – 2007
selbständige Rechtsanwältin
2007 – 2012
Tätigkeit im Büro der Rechtsanwälte Gärtner & Dorn in Mainz
2009 – 2011
Regionalbeauftragte des Forums Junger Anwälte Mainz
2010
Erwerb des Fachanwaltstitels für Medizinrecht
2012
Erwerb des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht
2012
Eintritt in das Büro Kern – Rechtsanwälte im April 2012
Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind das Arbeitsvölkerrecht (etwa die Europäische Sozialcharta vom 18.10.1961, die Europäische Menschenrechtskonversion von 1950 und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966), das Europäische Gemeinschaftsrecht, das Verfassungsrecht, arbeitsrechtliche Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungsrecht, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und das sich aus § 106 GewO ergebende Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie das Richterrecht und der Arbeitsvertrag als primäre Rechtsquelle selbst.
Die Grundproblematik im arbeitsrechtlichen Bereich ist zunächst der Tatsache geschuldet, dass der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Vertrag nach dem Prinzip der Privatautonomie grundsätzlich frei gestaltet sein kann. Zudem sind jedoch viele Grenzen zu beachten, die sich aus Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer ergeben, die auf vorgenannten Rechtsquellen basieren, und zwar in Form von Einzelgesetzgebung, wie etwa im Kündigungsschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz oder tariflichen Regelungen. Die hieraus resultierende Komplexität der Regelungswerke führt für beide Vertragsseiten zu einer wachsenden Unübersichtlichkeit des Arbeitsrechts. Wir beraten in diesem Spannungsverhältnis sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich sowie gerichtlich. Unsere Leistungen hierbei umfassen insbesondere Abwehr und Erhebung von Kündigungsschutzklagen, Erstellung von Aufhebungsvereinbarungen, Prüfung und Erstellung von Abmahnungen sowie von Zeugnissen und Beratung im Rahmen der Geltendmachung von Teilzeitansprüchen innerhalb und außerhalb der Elternzeit.