Hoffolgezeugnis gemäß Höfeordnung: Verpachtung bedeutet nicht automatisch Ende von landwirtschaftlichem Betrieb

Bei landwirtschaftlichen Betrieben gelten nach der sogenannten Höfeordnung für die Erbfolge unter Umständen Sonderregelungen. Ob ein solcher Umstand vorliegt, musste das Oberlandesgericht Celle (OLG) bewerten. Denn wenn ein verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb seinen Hofstatus verliert, würden im Erbfall die allgemeinen erbrechtlichen Regelungen Anwendung finden.

Der Erblasser war zu Lebzeiten Landwirt und gemeinsam mit seiner Ehefrau Eigentümer eines großen landwirtschaftlichen Anwesens. Die Eheleute hatten die Flächen 1998 von den Eltern der Ehefrau als sogenannten "Ehegattenhof" übernommen. Seit der Erkrankung des Ehemanns im Jahr 2014 wurde der Hof größtenteils verpachtet; Ackerflächen wurden fremd bewirtschaftet, ein Teil der Waldfläche blieb in der Bewirtschaftung der Familie. In einem gemeinschaftlichen Testament aus dem Jahr 2019 hatten die beiden einen ihrer beiden gemeinsamen Söhne als Hofnacherben vorgesehen. Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Witwe ein sogenanntes Hoffolgezeugnis - einen Erbschein nach den Regelungen der Höfeordnung. Der weitere Sohn der Beteiligten war hingegen der Ansicht, dass es sich nicht mehr um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelte, da der landwirtschaftliche Betrieb schließlich seit über zehn Jahren vom Erblasser eingestellt sei.

Sowohl das Landgericht als auch das OLG stellten jedoch klar, dass allein eine Verpachtung nicht automatisch das Ende eines landwirtschaftlichen Betriebs bedeute. Entscheidend sei dabei vielmehr auf den Willen der Eheleute abzustellen, den landwirtschaftlichen Betrieb dauerhaft einstellen zu wollen. Hiergegen spreche in diesem Fall jedoch, dass die Eheleute noch im Jahr 2019 im gemeinschaftlichen Testament bestimmt hatten, dass einer der Söhne zum "Nacherben des Hofs" bestimmt werde. Dies spreche dafür, dass man von einer Fortführung des Betriebs ausgegangen sei. Nur wenn objektiv festgestellt werden könne, dass eine Wiederaufnahme der Landwirtschaft nicht mehr möglich wäre, könne von einem Wegfall der Hofeigenschaft gesprochen werden. Das Hoffolgezeugnis wurde der Witwe daher antragsgemäß erteilt.

Hinweis: Die Höfeordnung ist eine spezialgesetzliche Regelung des Erbrechts, die für landwirtschaftliche Betriebe in bestimmten Teilen Deutschlands gilt. Die Höfeordnung gilt unter anderem in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg.


Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 16.06.2025 - 7 W 8/25
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 08/2025)