Allgemeinpolitische Äußerungen untersagt: AStA darf lediglich die hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrnehmen

Einigen Alt-68ern mag das folgende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (VG) womöglich bitter aufstoßen. Denn hierbei ging es um das politische Engagement des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Goethe-Universität Frankfurt im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg.

Der AStA hatte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg zu einer Demonstration "United we stand - unsere Solidarität gegen ihre Repressionen" aufgerufen. Die Demonstration richtete sich gegen Polizeigewalt im Zusammenhang mit Wohnungsdurchsuchungen durch die Hamburger Polizei. Daraufhin erließ die Universität die Verfügung, künftig allgemeinpolitische Aussagen zu unterlassen - insbesondere solche Aussagen, die als Aufruf zur Gewalt gegen Personen und Sachen verstanden werden können. Gleichseitig drohte die Universität für den Fall des Zuwiderhandelns ein Ordnungsgeld von 4.000 EUR an. Bereits zuvor hatte es Ermahnungen für politische Äußerungen gegeben. Gegen diese Verfügung klagte der AStA.

Das VG hat die Verfügung der Universität jedoch bestätigt. Bei einer Vielzahl der gerügten Verhaltensweisen habe die staatlich verfasste Studierendenschaft den ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich deutlich überschritten und sich allgemeinpolitisch betätigt. Der AStA hat die hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die politische Bildung der Studierenden zu fördern. Sowohl mit dem Werben für die betreffende Demonstration als auch durch das Teilen eines Demonstrationsaufrufs gegen Polizeigewalt und Polizeiwillkür auf der Facebookseite hatte der AStA gegen die Pflicht verstoßen, ausschließlich hochschulbezogene Belange wahrzunehmen.

Hinweis: Der Aufruf zur Gewalt gegen Personen oder Sachen sollte stets unterbleiben. Das gilt trotz aller Traditionen auch für einen AStA.


Quelle: VG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.02.2021 - 4 K 461/19.F
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 04/2021)