Arzthaftungs- / Artzrecht

Eine adäquate und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts setzt fundierte Kenntnisse im Bereich des Versicherungsrechts voraus. Neben der rechtlichen Beurteilung ist dabei ebenso die Erfassung des medizinischen Sachverhalts und die Einbindung medizinischer Sachverständiger von entscheidender Bedeutung. Nur so können die Rechte des Arztes, des Zahnarztes oder des Krankenhauses bzw. der Haftpflichtversicherung durchgesetzt und ungerechtfertigte Vorwürfe gegen den Behandler zurückgewiesen werden.

Wir sind davon überzeugt, dass unsere Konzentration auf die Vertretung von Ärzten und ihren Versicherungen notwendig ist, um deren Interessen glaubwürdig und nachhaltig effektiv durchsetzen zu können.

Auf dem Gebiet der Arzthaftung verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung namhafter Kliniken, Ärzte, Zahnärzte und Versicherungen in Fragen der Haftung, des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes.

Ärzten und Zahnärzten stehen wir auch bei Vertragsgestaltungen jeglicher Art, wie bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis sowie bei Abschluss von Chefarztverträgen beratend zur Seite.

Wir nehmen uns Ihrer Probleme bei der Gründung, Zusammenarbeit, aber auch der Abwicklung einer Tätigkeit mit Dritten an.

Wir beantworten hier gezielt Ihre berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Beendigung von Kooperationen mit anderen Ärzten in Form von Gemeinschaftspraxen oder Apparategemeinschaften. Wir stehen Ihnen für die Formulierung und Überprüfung von realitätsnahen Verträgen im Bereich Gründung, Erweiterung, Verkauf oder Ankauf Ihrer Praxis zur Verfügung und begleiten Ihr jeweiliges Projekt mit unserem Team von Fachleuten genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten.

Im Leistungsrecht überprüfen wir Ihre Honorarbescheide auf Richtigkeit und beraten Sie zur Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wir unterstützen Sie schon im Prüfverfahren gegenüber dem Prüfungsausschuss, um Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtzeitig abzuwehren. Falls nötig vertreten wir Sie vor dem Beschwerdeausschuss, sowie in sozialgerichtlichen Verfahren und bei Disziplinarverfahren.

Wir führen für Sie Auseinandersetzungen mit Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen einschließlich Neuantrag, Änderung und Erlangung eines Vertragsarztsitzes, wie auch Sonderbedarfszulassungen oder der Überführung Ihrer Tätigkeit in ein MVZ. Bei Approbationsproblemen übernehmen wir die rechtliche Vertretung bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Auch bei Fragen zur Anerkennung der Approbation für Ärzte mit nicht in Deutschland erworbenen Studienabschlüssen stehen wir zur Verfügung. Gleichermaßen für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten für den Facharzt.

Fragen der Tierarzthaftung gehören auch zu unserem Tätigkeitsspektrum.

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