Versicherungen mit Bezug zum Gesundheitswesen

Allein zur Thematik der Krankenversicherung gibt es zahlreiche unterschiedliche Versicherungskonstellationen, wie z.B. Private oder Gesetzliche Krankenkostenvollversicherung, die freiwillige gesetzliche Krankenkostenvollversicherung, private Zusatzversicherungen (für ambulante Teilbereiche z.B. Zahnmedizin oder Heilpraktiker und stationäre Aufenthalte), Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, die Versicherung von Beamten über die Beihilfe und noch etliche weitere Konstellationen.

Allen Varianten ist gemeinsam, dass es häufig Probleme beim Abschluss des Versicherungsverhältnisses, bei Tarifwechsel und bei der Zusage der Kostenübernahme bzw. Erstattung von Leistungen gibt.

Neben der Frage der Erstattung von Arzt- und Krankenhausrechnungen -gleichermaßen für den Leistungserbringer, wie auch für Patienten- helfen wir Ihnen bei Problemen mit Erstattungen der Leistungen von Gesundheitshandwerkern (wie z.B. Optikern, Hörgeräteakustikern, Sanitätshäusern, Orthopädieschuhmachern), Physiotherapeuten, Osteopathen, Heilpraktikern, aber auch wenn Ihre Kasse Ihnen nicht die beantragte Kinderwunschbehandlung zusagt.

Hier vertreten wir Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Bereich, aber wenn nötig auch vor den Gerichten.

Außerdem können Sie auf unser fundiertes Wissen schon zurückgreifen, bevor Sie einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen eingehen.

Wir beraten Sie umfassend, stellen Ihren Bedarf unabhängig fest und zeigen Ihnen insbesondere die Vor- und Nachteile verschiedener Versicherungsmodelle neutral auf.

Im Rahmen der sozialen und privaten Pflegeversicherung begleiten wir Sie ebenfalls bei Problemen der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und speziell bei der Eingruppierung in die Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehende Pflegestufe, den Pflegehilfsmitteln und allen sonst angegliederten Bereichen der Pflege bis hin zum Pflegegeld für Angehörige.

Im Bereich des Krankentagegelds sind wir ebenfalls für Sie ein kompetenter Ansprechpartner, vor allem bei Neuabschlüssen, Anträgen im Schadensfall, aber auch bei den klassischen Konstellationen der Leistungsphase Ihres Versicherers.

Ebenso ist uns das Zusammenspiel von Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, wie auch sonst die klassischen Fragestellungen im Rahmen des Abschlusses, aber auch des Leistungsantrags bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer geläufig.

Für Fragen im Rahmen des Abschlusses einer Unfallversicherung oder bei Fragen zu deren Einstandspflicht, sind wir Ihnen ebenso behilflich.

Tierkrankenversicherung werden immer bedeutsamer für Tier wie Halter. Auch dieser Bereich ist von unserer Tätigkeit umfasst.

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