Vertrags- / Gesellschaftsrecht

Verträge regeln in vielfältiger Weise die Beziehungen von Menschen, Unternehmen und Staaten. Sie sind Ausdruck der Gestaltungsfreiheit. Damit sind sie stark geprägt von individuellen Wünschen und Situationen. Dies gilt insbesondere für eine spezielle Ausprägung des Vertragsrechts, das Gesellschaftsrecht.

Das markanteste Wesensmerkmal jeglicher vertraglicher Vereinbarung und Beziehung ist, dass sie auf Dauer angelegt ist, also langfristig eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartner regeln will. Konflikte sollen also ausgeschlossen werden. Erreicht werden kann dieses Ziel nur, wenn vertragliche Regelungen ausgewogen sind. Dies wiederum sind sie nur dann, wenn die jeweilige Interessenlage einer jeden Vertragspartei angemessen berücksichtigt wird.

Wir betreuen unsere Mandanten sowohl bei der Erstellung von Verträgen, also auch – gerichtlich und außergerichtlich – in Konflikten, die aus einem geschlossenen Vertrag entstanden sind. Dabei ist es immer die wichtigste Grundlage unserer Beratung, die individuellen Ziele und Wünsche unserer Mandanten abzuwägen mit denjenigen der jeweils mitbetroffenen Vertragspartner. Denn nur so ist ein ausgewogenes Ergebnis zu erlangen, welches dann Basis einer langwährenden konfliktfreien Regelung sein kann.

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