Factoring

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen seine Kunden fortlaufend an eine Factoringgesellschaft.

Auf diese Weise erhält das Unternehmen sofortige Liquidität unmittelbar aus seinen Außenständen. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko.  Diese Form der Finanzierung wächst dabei quasi automatisch mit evtl. steigenden Umsätzen des Unternehmens mit, weshalb Factoring in Branchenkreisen auch als "umsatzkongruente Finanzierungsform" gilt. Factoring ist aber weit mehr als eine Form der Unternehmensfinanzierung: Neben sofortiger Umwandlung von Forderungen in Liquidität bietet Factoring umfassenden Schutz vor Forderungsausfällen und beinhaltet - falls gewünscht - die Übernahme des Forderungsmanagements, inklusive Mahn- und Inkassowesen für den Kunden.

Factoring kann offen oder verdeckt erfolgen, also mit oder ohne Kenntnis der Schuldner, wobei dann aber verschiedene rechtliche Folgen zu beachten sind. Im Hinblick auf Sicherungsrechte ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich. Denn beim Factoring werden zuweilen auch Forderungen abgetreten, die den Sicherungsrechten von Dritten (Banken oder Lieferanten) zuwiderlaufen können.

Wer für sich die Vorteile von Factoring nutzen will, sollte sich umfassend informieren und unabhängig beraten lassen.

Wir verfügen im Bereich Factoring und im Zusammenhang mit diesen besonderen Finanzierungsverträgen über das nötige Know-how und bieten Ihnen hierzu eine umfassende Beratung und Betreuung.

Unsere Kanzlei berät Sie bei der Erstellung eines Konzeptes sowie zu den Vor- und Nachteilen zu den unterschiedlichen Factoringarten.

Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

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