Arzt- / Arzthaftungsrecht

Eine adäquate und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts setzt fundierte Kenntnisse im Bereich des Versicherungsrechts voraus. Neben der rechtlichen Beurteilung ist dabei ebenso die Erfassung des medizinischen Sachverhalts und die Einbindung medizinischer Sachverständiger von entscheidender Bedeutung. Nur so können die Rechte des Arztes, des Zahnarztes oder des Krankenhauses bzw. der Haftpflichtversicherung durchgesetzt und ungerechtfertigte Vorwürfe gegen den Behandler zurückgewiesen werden.

Wir sind davon überzeugt, dass unsere Konzentration auf die Vertretung von Ärzten und ihren Versicherungen notwendig ist, um deren Interessen glaubwürdig und nachhaltig effektiv durchsetzen zu können.

Auf dem Gebiet der Arzthaftung verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung namhafter Kliniken, Ärzte, Zahnärzte und Versicherungen in Fragen der Haftung, des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes.

Ärzten und Zahnärzten stehen wir auch bei Vertragsgestaltungen jeglicher Art, wie bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis sowie bei Abschluss von Chefarztverträgen beratend zur Seite. Bei Approbationsproblemen übernehmen wir die rechtliche Vertretung bis zum Bundesverwaltungsgericht.

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