Wohnungseigentumsrecht

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Wohnungseigentumsrechts zum 01.07.2007, die einschneidende Auswirkungen auf den Verfahrensablauf eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens sowie die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum hatte, ist die fachkundige Beratung und Vertretung im WEG-Recht, unerlässlich.

Dies gilt insbesondere für den Verwalter, dessen Umgang insbesondere mit – häufig säumigen – Wohnungseigentümern, aber auch Vertragspartnern der Gemeinschaft vielfältige Probleme mit sich bringt.

Beispielsweise ermöglicht die infolge der Novellierung des WEG und ZVG eingetretene Privilegierung von Wohngeldschulden in Zwangsversteigerungsverfahren zwar nunmehr erstmalig deren grundsätzliche Realisierung; die nicht rechtzeitige Verfolgung und damit der potentielle Ausfall von rückständigen Wohngeldern birgt jedoch nicht unerhebliche Haftungsrisiken des Verwalters.

Wir vertreten Sie sowohl als Verwalter oder auch als Eigentümer in allen typischen Problemkonstellationen wie z.B.

  • gerichtliche und außergerichtliche Beitreibung von Wohngeldrückständen einschließlich der Zwangsvollstreckung
  • Vertretung von Gemeinschaften in Zwangsversteigerungsverfahren
  • Vertretung sowohl von Gemeinschaften als auch Eigentümern in Wohnungseigentumsverfahren, insbesondere Anfechtungsverfahren
  • Beratung von Bauträgern und anderen Eigentümern bei der Begründung von Wohnungseigentum,
  • zum Beispiel der Erstellung der Teilungserklärung
  • Beratung der Gemeinschaft bzw. einzelnen Eigentümern in Fällen wie Beschlussfassung und Vereinbarung
  • Beratung von Verwaltern bei Abschluss eines Verwaltervertrags
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