Grundstücksrecht

Das Grundstücks- und Immobilienrecht wirft vielfältige Fragestellungen betreffend den Erwerb, die Nutzung oder auch die Verwertung von Grundstücken auf. Die meisten der mit einem Grundstück in Zusammenhang stehenden Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Wir beraten wir Sie im Vorfeld einer solchen Beurkundung.

Dies umfasst insbesondere die Prüfung von Kaufverträgen über (bebaute) Grundstücke und Eigentumswohnungen bzw. die Erstellung von diesbezüglichen Entwürfen.

Darüberhinaus beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Falle von Streitigkeiten, die aus einer solchen Urkunde herrühren sowie bei jedweden anderen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Immobilien. Dazu gehört auch die Beratung und Vertretung Ihrerseits als Gläubiger bei Fragen hinsichtlich der Verwertung eines Grundstückes.

Als Beispiel zu nennen ist die Eintragung von Zwangshypotheken bzw. das Betreiben der Zwangsversteigerung wegen zu Ihren Gunsten bestehender auf dem Grundstück lastender Sicherheiten wie Grundschulden oder Hypotheken.

Schließlich beraten und vertreten wir Sie auch in Fragen des sogenannten Nachbarrechts, beispielsweise bei Beeinträchtigungen Ihrer Grundstücke durch Nachbarn oder Dritte.

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